Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung
Nach jahrelanger Arbeit und intensiven politischen Diskussionen ist es in einem Monat so weit: Die Umsetzungsvorgaben sind definiert. Ab dem 1. Oktober 2026 erhalten die Abschlüsse der höheren Berufsbildung – Berufsprüfungen, Höhere Fachprüfungen und HF-Diplome – neue Titelzusätze.
Von Urs Gassmann
Wenn viele Akteure mit unterschiedlichen Interessen an einer Lösung beteiligt sind, entsteht selten eine Lösung, die alle Erwartungen erfüllt. Das gilt auch für die neuen Titelzusätze.
Dennoch wurde ein wichtiges Ziel erreicht: Die Abschlüsse der Höheren Fachschulen werden international verständlicher und können besser eingeordnet werden. Eine Forderung, für die sich der ODEC seit vielen Jahren engagiert, wird damit Realität.
Ob die neuen Titelzusätze den hohen Erwartungen in der Praxis gerecht werden, wird sich zeigen. Entscheidend wird sein, wie Unternehmen, HR-Verantwortliche und die Diplomierten selbst die neuen Bezeichnungen aufnehmen und nutzen.
Der 1. Oktober ist deshalb nicht das Ende einer langen Entwicklung, sondern der Beginn einer neuen Phase. Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht. Nun gilt es, darauf aufzubauen und dort weiterzuentwickeln, wo Verbesserungen notwendig sind.
Vorgaben des SBFI «Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation»
Diplomzusätze mit den neuen Titelzusätzen (Profes sional Bachelor und Master) können erst ab Oktober 2026 ausgestellt werden.
Diplomzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung
Diplomzusätze werden zusammen mit den eidgenössischen Diplomen und Fachausweisen abgegeben. Die Höheren Fachschulen stellen die Diplomzusätze mithilfe von Mustervorlagen des SBFI selbst aus. Nachträgliche Diplomzusätze müssen beim SBFI beantragt werden.
Für Absolventinnen und Absolventen mit Abschlussdatum vor dem 1. Oktober 2026
Alle Personen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung dürfen ab dem 1. Oktober 2026 den jeweiligen Titelzusatz zusammen mit dem geschützten Titel führen. Dies unabhängig vom Abschlussjahr. Der Titelzusatz wird zwingend nach dem geschützten Titel (in den Amtssprachen) aufgeführt und mit einem Komma getrennt. Die unlautere Verwendung der Titelzusätze kann sank tio niert werden. Hier ein paar korrekte Beispiele:
- Produktionsleiterin Schreinerei mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Gipsermeister, Professional Master
- dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor
Höheren Fachschulen stellen keine neuen Diplome HF aus
Die Inhaberinnen und Inhaber der Abschlüsse sind jedoch berechtigt, den jeweiligen Titelzusatz zusammen mit dem eidgenössisch geschützten Titel zu führen. Das SBFI stellt ab dem 1. Oktober 2026 auf seiner Website ein Dokument in den Amtssprachen zur Verfügung. Dieses erklärt die Titelzusätze und kann der Urkunde beigelegt werden.
SBFI erstellt Diplomzusätze gegen eine Gebühr
Wer seinen Abschluss vor der Einführung der Diplomzusätze gemacht hat, kann auf Gesuchbasis beim SBFI gegen eine Gebühr von 80 CHF die nachträgliche Abgabe eines Diplomzusatzes beantragen.
Die Voraussetzungen für die Abgabe eines nachträglichen Diplomzusatzes sind:
- Der Abschluss muss zum Zeitpunkt der Gesuchstellung im NQR Berufsbildung eingestuft sein.
- Die Inhaberin oder der Inhaber des Abschlusses muss berechtigt sein, den entsprechenden geschützten Titel zu führen.
- Der erlangte Abschluss muss den heutigen Anforderungen des Abschlusses entsprechen. Treffen diese Angaben auf den Abschluss der Inhaberin oder des Inhabers zu, kann der nachträgliche Diplomzusatz direkt beantragt werden.
- Treffen die Angaben aus Punkt 3 nicht zu, ist die Abgabe eines nachträglichen Diplomzusatzes nur möglich, wenn die Inhaberin oder der Inhaber nach dem Erwerb des Abschlusses eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis à 100 % nachweisen kann.