Qualität der Bildungsgänge HF

Mindestvorschriften sorgen für Qualität und Konstanz

Die Bildungslehrgänge und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen unterliegen Mindestvorschriften. So umfasst die Verordnung des Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Vorgaben für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien Höherer Fachschulen. Teil dieser Vorgaben bilden die Rahmenlehrpläne (RLP) für die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen. Die RLP regeln beispielsweise die zu erreichenden Kompetenzen, die Titel, die zeitlichen Lernanteile und das Qualifikationsverfahren (Diplom- oder Projektarbeit, Prüfungen).

Alle Rahmenlehrpläne werden von den Bildungsanbietern zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Den Schulen obliegt die Umsetzung dieser Vorgaben. Auch die Zulassung von Dozenten wird in den Mindestvorschriften des EVD geregelt. Wer mehr als 4 Stunden wöchentlich unterrichtet, muss eine berufspädagogische oder didaktische Bildung vorweisen.

Damit werden Qualitätsstandards für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen gesetzt

Qualitätszertifikate

Qualitätsorientierte Bildungsanbieter haben sich einer Qualitätszertifizierung unterzogen. Die für die Bildung wichtigsten Qualitätszertifikate haben wir aufgelistet.

eduQua

Das Label eduQua setzt und überprüft Minimalkriterien für die Qualität von Weiterbildungsanbietern. eduQua


ISO 29990

ISO 29990 bietet die Grundlage für ein bildungsspezifisches Managementsystem und die kontinuierliche Verbesserung des Führungssystems, der Prozesse und der Dienstleistungen.

ISO 29990


ISO 9001:2008

ISO 9001 bildet die Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des Führungssystems sowie des Prozessmanagements und wirkt kostensenkend.

ISO 9001:2008

Alt, neu oder im Anerkennungsverfahren?

Gemäss HF-Verordnung, die am 1.09.2017 in Kraft trat, regeln nun die neuen Rahmenlehrplänen (RLP) den Inhalt der HF-Bildungsgänge. Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen müssen definierte Mindest-Standards, welche in dieser Verordnung geregelt sind, einhalten und durchlaufen alle einen neuen Anerkennungsprozess.

Die meisten Schulen haben den Anerkennungsprozess ihrer Bildungsgänge bereits abgeschlossen, einige Schulen bieten weiterhin Bildungsgänge nach altem Recht an oder durchlaufen momentan den Anerkennungsprozess. Erkundigen Sie sich, ob "Ihre" Schule Bildungsgänge nach altem Recht oder den neuen Rahmenlehrplänen anbietet oder ob sich deren Bildungsgänge noch im Anerkennungsverfahren befinden.

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