Für die Altrechtlichen ist bald Schluss

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Altrechtlich oder neurechtlich anerkannt – oder im Anerkennungsverfahren? Der Status der HF-Bildungsgänge sorgt bisweilen für Verwirrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und warum die Situation bald einfacher wird.

Im Jahr 2005 wurde die Stufe Höhere Fachschulen offiziell geschaffen. Dabei wurde definiert, welche Vorgaben die Bildungsanbieter erfüllen müssen, um einen HF-Bildungsgang anbieten zu können. Diese Vorgaben sind in der MiVo-HF (Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen) festgehalten. Die Bildungsanbieter wurden verpflichtet, für die angebotenen Bildungsgänge sogenannte Rahmenlehrpläne zu erarbeiten. Dies muss in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt erfolgen, zu denen Wirtschafts- und Berufsbildungsverbände zählen. Die Rahmenlehrpläne regeln alles Wichtige eines Bildungsgangs: das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Bildungsbereiche, die schulischen und praktischen Anteile sowie das Qualifikationsverfahren. Sie müssen vom SBFI anerkannt werden, damit beim Abschluss der eidgenössisch anerkannte HF-Titel verliehen werden darf.

Alle bestehenden HF-Bildungsgänge mussten somit das Anerkennungsverfahren durchlaufen – von der altrechtlichen zur neurechtlichen Anerkennung. 2005 hätte niemand erwartet, dass dieser Prozess so lange dauern würde. Bei der Totalrevision der MiVo-HF im Jahr 2017 wurde dann schliesslich definiert, dass die Anerkennung der altrechtlichen Bildungsgänge per 31. Oktober 2019 verfällt. „Die zeitliche Beschränkung wurde vor dem Hintergrund der Finanzierung der HF-Bildungsgänge festgelegt“, erklärt Ramona Nobs, die beim SBFI für die Höhere Berufsbildung zuständig ist. Die Anerkennung durch das SBFI ist nämlich eine der Voraussetzungen dafür, dass ein HF-Bildungsgang subventioniert wird.

Eine positive Errungenschaft
Im Berufsverzeichnis des SBFI sind von über 600 aufgelisteten anerkannten HF-Bildungsgängen derzeit mehr als 150 im Anerkennungsverfahren. Rund 100 werden noch als altrechtlich aufgeführt, wobei die meisten davon bereits jetzt nicht mehr durchgeführt werden. Dass die altrechtlichen Bildungsgänge per Ende Oktober von der SBFI-Liste verschwinden, wird den Erklärungsbedarf rund um die rechtliche Situation der HF-Abschlüsse verringern.

Aus Sicht des ODEC ist die zeitliche Beschränkung der altrechtlichen Bildungsgänge eine der wenigen positiven Errungenschaften der Totalrevision der MiVo-HF. „Es ist wichtig, dass nur noch neurechtliche Bildungsgänge angeboten werden. Die Studierenden müssen die Sicherheit haben, dass alle HF-Abschlüsse an Höheren Fachschulen auf einem einheitlichen Niveau sind und den heutigen Anforderungen entsprechen“, ist ODEC-Geschäftsführer Urs Gassmann überzeugt.


Weitere Informationen

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um zum Verzeichnis des SBFI aller HF-Bildungsgänge zu kommen:

MiVo-HF Stand am 1. November 2017, Artikel 24, Abs. 1

„Bildungsgänge und Nachdiplomstudien von Höheren Fachschulen, die vor Inkrafttreten der MiVo-HF 2005 anerkannt wurden, gelten bis längstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin als anerkannt.“