Prises de position

2021 Stellungnahmen
11.10.2021 «Positionierung Höhere Fachschulen»
2018 Prise de position
19.9.2018 motion "Ecoles supérieures. Renforcer le profil, garantir la qualité, accroître l'attrait."

Nous recommandons l’adoption de la motion 18.3392 "Ecoles supérieures. Renforcer le profil,
garantir la qualité, accroître l'attrait."


Chère Conseillère Nationale,
Cher Conseiller National


La motion que vous traitez aujourd'hui vise les Ecoles supérieures ES. Mais elle touche également les étudiants et les diplômés ES, qui ont eu jusqu’à présent une position inutilement difficile en termes de positionnement dans le paysage éducatif national et international et sur le marché du travail. En cinq ans, 45'000 personnes env. sortent d'une filière de formation d'une Ecole supérieure - un nombre non négligeable de femmes et d’hommes qui ont suivi des études axées sur le marché et qui sont indispensables à notre économie.


Etudier dans une Ecole supérieure nécessite un investissement tant financier que temporel, généralement en parallèle d'une activité professionnelle. Il est donc important pour les étudiants d'être assurés de la qualité des filières et des institutions de formation (Ecoles supérieures). Toutes les exigences, telles que les plans d'études cadres, les institutions de formation avec leur corps enseignant et leur infrastructure, sont examinées par la Confédération et reconnues; il s'ensuit une reconnaissance de chacune des filières de formation ES de chaque Ecole supérieure. Par conséquent, il faudrait également que les filières de formation aboutissent à un "titre fédéral", signé par la Confédération.


De plus, cette adaptation rendrait le système de formation professionnelle plus compréhensible, car ainsi toutes les certifications de la formation professionnelle auraient alors un titre fédéral.
Il ne s'agit pas seulement de réglementer les institutions de formation telles que les Ecoles supérieures, mais leurs diplômés ont également besoin d’un titre clair et indubitable. L'économie doit également pouvoir différencier les Ecoles supérieures reconnues au niveau fédéral des autres écoles supérieures "sauvages" qui prolifèrent.


Nous vous remercions de tenir compte de nos arguments.

 

Lisez davantage:

2017 Stellungnahmen
29.03.2017 Stellungnahme Totalrevision MiVo-HF

Stellungnahme zur Vernehmlassung der Totalrevision der Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen (MiVo-HF; SR 412.101.61):

 

Als Verband aller dipl. HF betrachten wir die MiVo-HF fachrichtungsneutral, resp. unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse aller Fachrichtungen und ohne eine Fachrichtung oder einen Bereich zu bevorzugen. Es ist uns wichtig, dass die Qualität und die Effizienz der HF-Bildung mit den entsprechenden Verordnungen und Rahmenlehrplänen in Balance sind. Dabei ist es wichtig, dass die Qualitätsprozesse definiert sind, jedoch so schlank als möglich gestaltet werden.

 

 

 

Generell

Wir befürworten eine schlanke Verordnung, aber der vorliegende Entwurf entspricht aus unserer Sicht nicht den nötigen Anforderungen. Einige wichtige Artikel wurden entfernt oder sind nur teilweise konkretisiert worden.

 

Für eine Stärkung der Höheren Fachschulen sind folgende Punkte einzuführen:

  • Der Begriffsschutz „Höhere Fachschule“ und die Erkennbarkeit der „Höheren Fachschulen“ als Begriff. Wenn Bildungsanbieter mindestens einen anerkannten Bildungsgang HF führen, dürfen sie den geschützten Begriff „Höhere Fachschule“ verwenden.
  • Es fehlt die Möglichkeit der Anerkennung als Höhere Fachschule. Unser Vorschlag ist ein neuer Artikel mit: Ein Bildungsanbieter kann sich anerkennen lassen, wenn er mindestens einen anerkannten Bildungsgang HF führt.
  • Es fehlt der eidg. Titel bzw. das eidg. Diplom. Unser Vorschlag ist ein neuer Absatz in Artikel 6 mit folgender Ergänzung: Der Bund unterzeichnet das Diplom mit.
  • Die Aufhebung der acht Bereiche beurteilen wir als unzweckmässig und daher kritisch. Die heutige Struktur mit den acht Bereichen hat sich bewährt, sie strukturieren die heute bestehenden 57 Fachrichtungen. Voraussichtlich werden neue Fachrichtungen dazu stossen. Die Struktur ist für Bildungssuchende, Bildungsportale, internationale Vergleiche, etc. wichtig und dient der Orientierung. Unser Vorschlag ist ein neuer Artikel mit folgender Ausführung: Die Rahmenlehrpläne werden in Fachbereiche zusammengefasst. Falls aus nicht bekannten Gründen von den heutigen Bereichen abgewichen werden muss, könnte eine Einteilung nach ISCED eine Lösung sein. Diese Struktur könnte auch für die Liste der im Anhang geführten Rahmenlehrpläne gelten, der Übersichtlichkeit würde dies helfen.

 

 

 

12.01.2017 Die beiden Motionen zur Arbeitszeiterfassung schaden der Schweiz

Schreiben an den WAK-N zu den zwei Motionen zur Arbeitszeiterfassung:

 

 

 

2015 Stellungnahmen
20.07.2015 Englische Titel für die Berufsbildung

Stellungnahme zu den Titeln der Berufsbildung in Englisch:

 

Weltweit haben sich die Abschlussbezeichnungen des angelsächsischen Bildungssystems Bachelor, Master und PhD in der reglementierten höheren Bildung durchgesetzt. Neben diesen Anschlussbezeichnungen bestehen keine weiteren einheitlichen Bezeichnungen für die reglementierte höhere Bildung. Wobei zu erwähnen ist, dass bei diesen angelsächsischen Titeln die Quantität und nicht die Qualität der Bildung definiert ist. Eine offizielle Lösung, welche an die angelsächsischen Titel anlehnt, wurde durch den Entscheid es Parlaments bis auf weiteres blockiert. Deshalb gilt es eine andere, möglichst verständliche Lösung zu finden. Dass dies nicht einfach möglich ist, zeigten die bisherigen Diskussionen und auch die bis anhin aufgeschobenen englischen Titellösungen.

 

 

27.05.2015 Internationale Berufsbildungszusammenarbeit

Stellungnahme zur Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung bezüglich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit:

 

 

 

 

 

 

 

 

20.04.2015 Berufsbildungsgesetz - Finanzierung HBB

Stellungnahme zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Finanzierung der Höheren Berufsbildung:

 

 

 

 

 

 

2014 - Stellungnahmen
RLP Stellungnahme Grossanlagenbetrieb

Stellungnahme zum Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen:
dipl. Techniker HF Grossanlagenbetrieb / dipl. Technikerin HF Grossanlagenbetrieb

Motion Aebischer - Englische Titel für die höhere Berufsbildung

Der Bundesrat wird beauftragt, die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gemäss den Artikeln 26 bis 29 BBG (Bundesgesetz über die Berufsbildung) aufzuwerten, indem jene modernen Titelbezeichnungen gesetzlich verankert werden, welche die Titeläquivalenz mit anderen schweizerischen und ausländischen Titelbezeichnungen herstellen (z. B. "Berufs-Bachelor", "Bachelor HF" oder "Professional Master"). Diese Ergänzung des BBG soll wenn möglich zeitgleich mit der Ausarbeitung des vorgesehenen Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) vorgenommen werden.

Motion Aebischer

Nationalrat

Am 12.06.2014 hat der Nationalrat die Motion Aebischer angenommen. 

Ständerat

Am 20.10.2014 fand in der Fachkommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats (S) die Abstimmung über die Motion Aebischer statt. Trotz intensiver Lobbyingarbeit von Seiten der Befürworter fällte die Kommission einen negativen Entscheid zur Motion und lehnt diese ab. Der Gesamtständerat wird seine Entscheidung in der Wintersession treffen.

Einstimmig verabschiedete die WBK-S ein Kommissionspostulat, das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einen Bericht zur besseren Positionierung der höheren Berufsbildung verlangt.

Argumente  von der Konferenz HF, Schweizerischer Gewerbeverband, SVEB, ODEC und weiteren Verbänden für die Annahme der Motion.

2013 Stellungnahmen
Ausbildungsbeitragsgesetz

11.2.2013 Stellungnahme: Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0)

Auszug einer Antwort aus der Stellungnahme ODEC

2.1 Sind Sie der Ansicht, Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes sollten mit der Totalrevi-sion verändert werden?

Ja, der Entwurf geht in die richtige Richtung. Wie im erläuternden Bericht aufgezeichnet wird, besteht bei den stipendienberechtigten Ausbildungen neben den Hochschulen nur noch die Höhere Berufsbildung. Deshalb sollen auch von Anfang an nicht Beschreibungen verwendet werden, wenn spezifische Bezeichnungen bestehen. Anstelle der Umschreibung "anderen Institutionen des höheren Bildungswesen" muss "höhere Berufsbildung" stehen. (s. auch unter Punkt 4, Art. 1 Abs.)

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