Portrait  |   Mitglieder  |   Leistungen  |   Events  |   News  |   Register HF  |  
HOME
SITEMAP
KONTAKT
SUCHEN
 
Diese Seite drucken
GmbH oder AG - Verzicht auf Revision (Opting-out)
 
Verzicht auf eine Revision: AG und GmbH

 
Revisionsrecht für: Frist für die Eintragung des Opting-out

Termin 30. Juni 2009

In Revisionsrecht erfolgten grundlegende Anpassungen. Dabei galt es im Wesentlichen, die Interessen zum Schutze der Gläubiger sowie die Anliegen von Kleinunternehmungen zu berücksichtigen. Neu gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung (Geschäftsbericht, Reserven, Offenlegung der Jahresrechnung). Bis heute hatte eine Firma keine Pflicht, eine Revisionsstelle zu benennen. Nach neuem Recht hat eine GmbH oder AG eine Revisionsstelle einzusetzen, sofern sie eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung aufweist. Es gilt zu unterscheiden zwischen einer ordentlichen Revision, einer eingeschränkten Revision sowie dem vollständigen Verzicht auf eine Revision.

Einer ordentlichen Revision unterliegen Gesellschaften, welche zwei der nachfolgenden Grössen überschreiten:

• Bilanzsumme von 10 Mio. Franken
• Umsatzerlös von 20 Mio. Franken
• 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Soweit nur eine oder keine dieser Schwellen erreicht werden, unterliegt die GmbH einer eingeschränkten Revision. Eine GmbH mit weniger als zehn Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt) ist weiterhin von einer Revision befreit soweit alle Gesellschafter zustimmen.

Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr und ist nach dem 30. Juni 2009 weder eine Revisionsstelle noch ein Opting-out zur Eintragung angemeldet, fehlt es der Gesellschaft an einem gesetzlich vorgeschriebenen Organ. Das Handelsregisteramt muss die Gesellschaft dann auffordern, diesen Mangel zu beheben.

Merkblatt für das „Opting-out“ sind auf der Homepage des Handelsregisteramt des entsprechenden Kantons hinterlegt.

 
 Anmeldung

Willkommen als Mitglied unseres Verbandes. Die Beitrittserklärung erhalten Sie hier.
Beitrittserklärung D


 Events
Alle Events im Überblick

 News
Alle News im Überblick 

Disclaimer
Website by nextage, 2004